Terra Vision

Zwecke der Gesellschaft sind

  • Unterstützung gemeinnütziger Körperschaften, Helfender und Gemeinwohlprojekten;
  • Unterstützung für kranke Menschen;
  • Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen;
  • Hilfe für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen;
  • Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte;
  • Rettung aus Gefahr und Unterstützung internationaler Suchdienste für Vermisste;
  • Rettung vor jedweder Form von Gewalt;
  • Förderung Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
  • Förderung der Bildung;
  • Jugend-, Kinder- und Altenhilfe;
  • Hilfe aus prekären Wohnverhältnissen und Lebenslagen;
  • soziale, psychologische und medizinische Betreuung;
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studierendenhilfe;
  • Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungshilfe;
  • Hilfe gegen Hunger;
  • Förderung von Kunst und Kultur;
  • Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke;
  • Unterstützung von Opfern von Naturkatastrophen und vergleichbaren Anlässen;
  • Verbesserung von Berufseinstiegschancen;
  • weitere, dem Gemeinwohl dienende Förderungen und Hilfen im Sinne der Abgabenordnung.

Gegenstand des Unternehmens ist die Satzungsverwirklichung.

Dabei werden die Satzungszwecke insbesondere verwirklicht durch:

  • Errichtung und Unterhaltung von befristeten oder auf Dauer angelegten Spendenmöglichkeiten zugunsten der Gesellschaft oder anerkannter gemeinnütziger Organisationen;
  • kurzfristige oder auf Dauer angelegte Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen, von Personen und von Projekten, die dem Gesellschaftszweck dienen;
  • befristete oder unbefristete Zurverfügungstellung von Wohnraum und Schutzeinrichtungen für Menschen in prekären Lebenslagen, für von Wohnungslosigkeit, von Krankheit, von Behinderung, von Hunger oder von Gewalt Betroffene und deren Helfenden;
  • Aufbau, Betrieb, Reparatur oder Wiederaufbau von Wohnraum und Schutzeinrichtungen für Menschen in prekären Lebenslagen, für von Wohnungslosigkeit, von Krankheit, von Behinderung, von Hunger oder von Gewalt Betroffene und deren Helfenden;
  • Schaffung von direkten Zugängen zu Nahrung, zu Kleidung und zu einer Grundversorgung für Bedürftige, auch durch Unterstützung oder Betrieb von Kälteschutzeinrichtungen, Suppenküchen und Kleiderkammern;
  • Zurverfügungstellung von unmittelbar am individuellen Bedarf der betroffenen Person orientierten Hilfsangeboten;
  • Unterstützung bzw. Betrieb durch die Gesellschaft von Bildungs- und Erziehungs, Schutz- oder Betreuungseinrichtungen;
  • Durchführung von Veranstaltungen und Vorhaben der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung inklusive jenen zur Berufsförderung, zur Aus- und Weiterbildung;
  • Durchführung von Veranstaltungen und Vorhaben zur psychischen oder somatischen Rekonvaleszenz;
  • Beschaffung von Mitteln für die Förderung der Gesellschaftszwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts;
  • Bereitstellung von Arbeitsräumen und Mitteln sowie die Durchführung von Veranstaltungen zur Förderung und Unterstützung von Künstlern und Kulturschaffenden.

Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke […] gefördert werden.